Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten vereinbart für Dienstleistungen zwischen der Heilbronner Webagentur, Inhaber Mathias Heinzmann, Hauffstr.1, 74211 Leingarten (im Folgenden “Heilbronner Webagentur” genannt) und den Nutznießern der vereinbarten Dienstleistungen (im Folgenden “Auftraggeber” oder “Kunde“ genannt).
1. Geltungsbereich
1) Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle etwaigen zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich vereinbart werden.
2) Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB vollumfänglich einverstanden.
3) Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertragswerkes. Die Auftragserteilung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen.
4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Heilbronner Webagentur sie schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit explizit widersprochen.
5) Heilbronner Webagentur ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde hingegen nicht den geänderten Bedingungen binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
2. Leistungsumfang
1) Die Leistungsbeschreibungen sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der Heilbronner Webagentur werden dem Kunden vor Beginn der Vertragsbeziehungen schriftlich ausgehändigt und liegen im Übrigen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können darüber hinaus bei Heilbronner Webagentur kostenlos auf elektronischem Wege unter der Internet-Adresse http://www.heilbronner-webagentur.de abgerufen werden oder als Schriftstück angefordert werden. Eine etwaige Programmdokumentation ist nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung geschuldet.
2) Heilbronner Webagentur ist hinsichtlich bestehender vertraglicher Vereinbarungen berechtigt, Leistungen zu ändern, soweit eine derartige Änderung handelsüblich beziehungsweise unter Berücksichtigung der Interessen der Heilbronner Webagentur für den Kunden zumutbar ist, beispielsweise wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen hinreichend notwendig ist.
3) Soweit Heilbronner Webagentur kostenfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder ein etwaiger Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte
1) Jedweder Heilbronner Webagentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2) Die Heilbronner Webagentur behält sich das Urheberrecht sowie das Recht an Inhalten, Beschreibungen und Vorschlägen vor, die in Konzepten, Manuskripten und Präsentationen - egal welcher Form - enthalten sind. Dies gilt auch, sofern hierfür eine Gebühr veranschlagt und beglichen worden ist.
3) Es gilt insbesondere dann, wenn Gebühren auf eine unverbindliche Präsentation, Schulung oder dergleichen erhoben werden. Durch diese werden die geleistete Arbeitszeit und Auslagen vergolten, nicht das Recht erworben, die dargestellten Inhalte etc. zu vervielfältigen oder zu benutzen.
4) Alle etwaigen Entwürfe, Umsetzung der Entwürfe als HTML-Konstrukt bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von Heilbronner Webagentur, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Heilbronner Webagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Heilbronner Webagentur eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Der Kunde überträgt der Heilbronner Webagentur die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
6) Heilbronner Webagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Heilbronner Webagentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
7) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
8) Die Weiterleitung aller Dokumente im Ganzen oder zu Teilen sowie deren Publikation, Reproduktion und Verteilung oder durch andere Form weiteren Parteien zugänglich machende Form ist ohne die Zustimmung der Heilbronner Webagentur GmbH durchweg untersagt.
4. Freigabe
1) Nachdem Heilbronner Webagentur seinen Auftrag entsprechend der Leistungsbeschreibung ausgeführt und dies dem Kunden gegenüber kommuniziert hat ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen etwaige Reklamationen geltend zu machen.
2) Erfolgt binnen der Zwei-Wochen-Frist keine Beanstandung, gilt der Auftrag als gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß ausgeführt.
5. Vergütung
1) Entwürfe und deren Umsetzung bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von Heilbronner Webagentur, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2) Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3) Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Heilbronner Webagentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4) Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Heilbronner Webagentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5) Sofern Heilbronner Webagentur auf Basis von Open Source-Software anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version als Grundlage des jeweiligen Vertragswerkes. Jede Abweichung von der Standardsoftware, sofern nicht durch Heilbronner Webagentur bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.
6) Für die Entwicklung von etwaigen Online-Projekten ist kundenseitig eine Server-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Steht diese mit der Auftragserteilung nicht bereit, übernimmt Heilbronner Webagentur die Bereitstellung einer Entwicklungsumgebung. Die hierfür anfallenden, marktüblichen Kosten trägt der Kunde.
6. Leistungszeit, Verzögerung
1) Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich. Ausgenommen davon sind Aufträge bei welchen schriftlich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt wurde.
2) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem Heilbronner Webagentur durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, daran gehindert ist, die Leistung fristgerecht zu erbringen. Ebenso gilt dies für den Zeitraum, in dem Heilbronner Webagentur auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet und/oder auf Informationen und Mitwirkungshandlungen angewiesen ist.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistungen unentgeltlich und rechtzeitig mit und überlässt Heilbronner Webagentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dateien, Grafiken und Unterlagen.
8. Kündigung
1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar.
2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss Heilbronner Webagentur – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden kann, zugehen.
9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist stets verpflichtet, die Heilbronner Webagentur-Dienste sachgerecht und ordnungsgemäß zu nutzen.
10. Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Heilbronner Webagentur-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine etwaige Nutzung der Dienste durch im Geschäftsverkehr des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
11. Gewährleistung
1) Für etwaige fehlerhafte Leistungen ist der Kunde berechtigt, binnen von sechs Monaten nach Erhalt der Leistungen eine Nachbesserung zu verlangen. Erzielt die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg, so steht dem Kunden das Recht zur Wandlung (Rückgängigmachung) des Vertrages oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu. Bei der Wandlung ist der Kunde unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern dazu verpflichtet, alle überlassenen Daten und etwaige überlassene Datenbankteile unmittelbar zu löschen.
2) Der Anbieter übernimmt kein Verpflichtungen dafür, dass die offerierten Dienste, Dienstleistungen und Informationen für die vom Kunden beabsichtigten Zwecke geeignet sind.
12. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung
1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes unmittelbar fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles unmittelbar fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Heilbronner Webagentur finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Arbeiten, 25% nach Abnahme des Gesamtwerks. Handelt es sich um eine Software und soll das Werk vor der abschließenden Abnahme vom Entwicklungsserver auf eine vom Kunden gestellte Infrastruktur umgezogen werden, so ist die Vergütung unverzüglich zu 100% fällig.
2) Ein etwaiger Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von Heilbronner Webagentur nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem.§ 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten. Ein etwaiger Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3) Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.
4) Sofern die Fälligkeit einer Verfügung von Seiten der Heilbronner Webagentur überschritten wird, schuldet Heilbronner Webagentur nicht mehr die neben der Hauptleistung geschuldeten schriftlich zugesagten Leistungen.
5) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so kann Heilbronner Webagentur ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
13. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung
1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
2) Ausgenommen davon sind etwaige zugesicherte Eigenschaften. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. § 463,480 II, 635 BGB können grundsätzlich geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Insofern ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3) Gegen etwaige Ansprüche der Heilbronner Webagentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen etwaigen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
14. Abnahme
1) Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung oder des Werks grundsätzlich verpflichtet, soweit das Resultat den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien sind angehalten, eine zügige Abnahme zu gewährleisten.
2) Während der Erstellungshase ist Heilbronner Webagentur berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme auszuhändigen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen gerecht werden.
3) Die Meldung der Bereitstellung verbunden mit der Bitte um Abnahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
4) Soweit bei der Abnahme Mängel aufgetretenen sind, werden diese vollständig und ausreichend festgehalten. Jeder etwaige im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Kunden so festzuhalten, dass er für die Mängelbeseitigung eindeutig nachvollzogen werden kann. Im Abnahmeprotokoll wird die Endabnahme bestätigt bzw. die noch zu leistenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung dokumentiert. Erst nach einer Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme, gelten die Leistungen bzw. das Werk abgenommen.
5) Die Leistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Kunde diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt automatisch spätestens 14 Tage nach Bereitstellung zur Abnahme, wenn keine Mängel festgestellt oder diese gegenüber Heilbronner Webagentur nicht geäußert werden.
6) Mängel werden schriftlich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Kunden als auch an die Geschäftsführung und/oder Inhaber des Auftragnehmers gemeldet. Analoges Vorgehen gilt auch für die Korrespondenz in Bezug auf die Mängelbeseitigung. Die Nachweispflicht und Nachweisführung in Bezug auf die Anmeldung von Mängeln oder der etwaigen diesbezüglichen Korrespondenz obliegt ausschließlich dem Kunden.
15. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
1) Als Leistungsumfang gelten generell der standardisierte Umfang der aktuell auf dem Markt verfügbaren oder offerierten und eingesetzten Software und/oder Datenbanksysteme. Erweiterungen zum Standard bedürfen der Schriftform – Kosten für etwaige Anpassungen werden zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt.
2) Sonderleistungen und Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, das heißt Umarbeitung oder Änderung von Designs, Texten, Logos, Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Updates oder spezielle Anpassungen der verwendeten Software etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet. Maßgeblich für die monatliche Abrechnung ist der tatsächliche Aufwand, der durch den Auftraggeber protokolliert wird.
3) Heilbronner Webagentur ist berechtigt, die zur vollständigen Auftragserfüllung hinreichend notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers extern zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Heilbronner Webagentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4) Sofern im Bedarfsfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Heilbronner Webagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Heilbronner Webagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben können. Dies beinhaltet explizit die Übernahme der Kosten.
5) Etwaige Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber grundsätzlich zu erstatten.
16. Eigentumsvorbehalt
1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keinesfalls jedoch Eigentumsrechte übertragen.
2) Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist davon nicht tangiert.
3) Sind dargestellte Entwürfe und Ideen nicht vom Auftraggeber übernommen und die erhobene Gebühr nicht voll bezahlt, so behält sich die Heilbronner Webagentur das Recht vor, diese auch an anderer Stelle wieder zu verwenden oder zu vermarkten und einzusetzen. Alle Originale sind auf Verlangen an die Heilbronner Webagentur zurückzugeben.
4) Die etwaige Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5) Heilbronner Webagentur ist nicht verpflichtet, Dateien,Grafiken, Konzepte oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten und/oder Dateien, so ist dies explizit gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Heilbronner Webagentur dem Kunden Dateien, Daten, Designs oder Grafiken zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Heilbronner Webagentur modifiziert werden.
17. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
1) Im Rahmen des Auftrages besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Erstellung der Dienstleistung Änderungen, so hat er hierfür die anfallenden Mehrkosten zu tragen. Heilbronner Webagentur behält grundsätzlich den Vergütungsanspruch für zuvor begonnene Arbeiten.
2) Treten bei der Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrages Verzögerungen auf, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Heilbronner Webagentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Heilbronner Webagentur auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines etwaigen weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller Heilbronner Webagentur übergebenen Vorlagen, Dateien und/oder Dokumente berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Heilbronner Webagentur von allen Ersatzansprüchen Dritter ausnahmslos frei.
18. Sonstiges
Heilbronner Webagentur ist, sofern nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Auftraggebers zu platzieren und diesen mit einem Link zur Heilbronner Webagentur zu versehen. Hier wird jedoch explizit ausschließlich für Heilbronner Webagentur geworben. Der Kunde erlaubt Heilbronner Webagentur das Anzeigen von dessen Webpräsenz auf der Homepage von “Heilbronner Webagentur” als Referenz. Für etwaige dargestellte Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Kunden von Heilbronner Webagentur übernimmt Heilbronner Webagentur keine Haftung.
19. Willenserklärungen
Sofern nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Willenserklärungen abzugeben sind und/oder empfangen werden, kann dies auf schriftlichem wie auch auf elektronischem Wege über die dem Kunden bzw. Heilbronner Webagentur bekannten Anschrift und/oder Adressen erfolgen.
20. Schlussbestimmungen
1) Erfüllungsort ist der Sitz von Heilbronner Webagentur.
2) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
3) Heilbronner Webagentur ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
4) Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen der Geschäftssitz von Heilbronner Webagentur.
5) Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Ebenso gilt dies für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Stand 03.03.2017
Heilbronner Webagentur
Inhaber Mathias Heinzmann
Hauffstr.1
74211 Leingarten